Zusätzlich zu den Hauptheilmitteln können Sie außerdem eines der weiteren ergänzenden Heilmittel verordnen, hier z.B. entweder Wärme-, Kälte- oder Elektrotherapie.
Bei der Verordnung von Wärmetherapie sollte dies auch aus Abrechnungstechnischen Gründen spezifiziert werden, z.B. "WT Naturmoor."